Der Gebäudeenergieausweis -für viele Pflicht, für alle sinnvoll

Seit dem 1. Juli 2008 ist er Pflicht: der Gebäudeenergieausweis. Wer ein Haus vermieten, verpachten oder verkaufen möchte, muss den Interessenten den Energiepass vorlegen. Für Gewerbebauten und Geschäftshäuser ist der Gebäudeenergieausweis seit 1. Juli 2009 ebenfalls vorgeschrieben. Hierdurch sollen die zukünftigen Mieter und Käufer schon vor dem Vertragsabschluss Informationen über den energetischen Zustand der Immobilie und ihre zu erwartenden Heizkosten erhalten. Die Gebäudeenergieausweise sind für zehn Jahre gültig. Zu beachten ist jedoch, dass Ausweise, die vor 2008 ausgestellt wurden, häufig nicht den aktuellen Vorgaben entsprechen und daher ein Vergleich unterschiedlicher Gebäude nur bedingt möglich ist. Die Ausweise müssen von zertifizierten Energieberatern ausgestellt werden.

Die Gebäudeenergieausweise sollen einerseits den aktuellen energetischen Zustand der Immobilien dokumentieren. Anderseits sind durch die Energieberater individuell für jedes Gebäude Maßnahmen zu benennen, mit denen sinnvoll der Energiebedarf weiter verringert werden kann.

Verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert?

Zwei Arten von Gebäudeenergieausweise sind zugelassen. Einerseits der Energieverbrauchsausweis und anderseits der Energiebedarfsausweis. Beide unterscheiden sich in vom Aufwand und von der Aussagekraft deutlich.

  • Energieverbrauchsausweis
    Der verbrauchsorientierte Gebäudeenergieausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei Jahre. Diese sind jedoch sehr stark abhängig vom Nutzerverhalten. Daher ist dieser Ausweis nur sehr eingeschränkt zur energetischen Bewertung eines Gebäudes geeignet. Insbesondere der Vergleich mit anderen Gebäuden ist zweifelhaft.

    Da die Energieverbrauchsausweise üblicherweise auf den Heizkostenrechnungen basieren und eine Begutachtung der Bausubstanz nicht erfolgt, können kaum individuelle Hinweise zur energetischen Sanierung der Gebäude erfolgen. Somit ist ein wesentliches Ziel, das durch die Einführung der Gebäudeenergieausweise angestrebt wurde, nicht erreichbar.

  • Energiebedarfsausweis
    Der bedarfsorientierte Gebäudeenergieausweis gibt Informationen über den Jahresheizwärmebedarf und den Primärenergiebedarf eines Gebäudes. Der Primärenergiebedarf berücksichtigt dabei auch die Umweltverträglichkeit der eingesetzten Energieträger. Der Jahresheizwärmebedarf berücksichtigt auch die Verluste durch die Gebäudehülle, durch die Heizungsanlage, durch Undichtigkeiten und Wärmebrücken.

    Diese Daten zu erfassen und zu bewerten, ist wesentlich aufwendiger als beim verbrauchsorientierten Ausweis. Aufgrund der standardisierten Verfahren und dem späteren Nutzerverhalten weicht der ermittelte energetische Bedarf in der Regel vom tatsächlichen Bedarf ab. Jedoch lässt sich mit dem Energiebedarfsausweis sehr gut der Zustand unterschiedlicher Gebäude vergleichen.

    Da die Datenqualität eine Bewertung des Gebäudes ermöglicht und die Datenaufnahme in der Regel vor Ort erfolgt, kann der Energieberater außerdem besser individuelle Vorschläge zur energetischen Sanierung der Immobilie erstellen.

Gebäudeeigentümer haben die Wahl zwischen den beiden Energieausweisvarianten. Es besteht allerdings eine gesetzliche Pflicht für Bedarfsausweise bei Neubauten sowie bei umfassend sanierten Bestandsgebäuden, für die im Rahmen eines Bauantrags die Einhaltung der EnEV rechnerisch nachgewiesen wurde.
Für Bestandsgebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden. Es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. Auch wer staatliche Fördermittel für seine Immobilie bekommt, benötigt dann die teure Variante.

Tipp: Die Stadtwerke Wunstorf raten allen Kunden, den bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweis ausstellen zu lassen. Nur so erfahren Sie, welche Einsparpotenziale sie wirklich haben.

Finger weg von unseriösen Angeboten

Verbraucherschützer und Energieexperten warnen vor Billig-Angeboten. Für einen, fünf oder auch zwanzig Euro lässt sich selbst der verbrauchsorientierte Gebäudeenergieausweis nicht fachgerecht erstellen. Häufig sind Billig-Ausweise nicht nur fachlich fragwürdig, sondern sie entsprechen teilweise nicht einmal den strukturellen gesetzlichen Anforderungen.

Termine und Fristen

Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, den Gebäudeenergieausweis gestaffelt einzuführen:

Vor 1966
Seit dem 1. Juli 2008 müssen Eigentümer von Altbauten, deren Häuser und Mietwohnungen bis Ende 1965 gebaut wurden, einen Energiepass vorweisen können, wenn sie neu vermieten oder verkaufen wollen. Selbstnutzer und Besitzer denkmalgeschützter Immobilien benötigen keinen Energiepass.

1966 bis 2001
Ab dem 1. Januar 2009 sind dann auch die Eigentümer neuerer Wohngebäude ab Baujahr 1966 in der Pflicht.

Ab 2002
Bereits seit 2002 ist der bedarfsorientierte Energieausweis für Neubauten mit mehr als 50 Quadratmetern Wohnfläche vorgeschrieben. Dies gilt auch für den Fall, dass nach 2002 eine umfassende Sanierung erfolgte.

Kosten

Der Energieberater, mit dem die Stadtwerke Wunstorf derzeit zusammenarbeiten, bietet den verbrauchsorientierten Energieausweis derzeit für 119,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer an. Der bedarfsorientierte Energieausweis für Wohngebäude bis einschließlich vier Wohneinheiten kostet 297,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Für größere Immobilien bietet er seine Leistungen individuell an.

Achtung: Kunden der Stadtwerke Wunstorf erhalten auf diese Preise einen Rabatt in Höhe von zehn Prozent.

 
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