FAQ Teldafax
1. Was bedeutet die Sperrung des Erdgas-Netzzugangs von Teldafax für mich?
2. Was bedeutet für mich die Erstversorgung?
3. Was kostet mich die Ersatzversorgung?
6. Muss ich die ausstehenden Netzentgelte des Lieferanten zahlen?
7. Was sollte ich jetzt am besten machen?
8. Wie lange dauert die Ersatzversorgung?
9. Was passiert nach den drei Monaten Ersatzversorgung?
10. Muss ich aktuell den Zählerstand notieren?
11. Warum haben Sie den Netzzugang für Teldafax gesperrt?
12. Wurde Teldafax umfassend informiert?
14. Wo erhalte ich zusätzliche Informationen über das weitere Vorgehen?
1. Was bedeutet die Sperrung des Erdgas-Netzzugangs von Teldafax für mich?
Sie werden weiterhin mit Energie versorgt. Der für Wunstorf zuständige Grundversorger beliefert alle betroffenen Kunden ohne Unterbrechung im Rahmen der gesetzlich geregelten Ersatzversorgung. Bei Erdgas erfolgt dies durch die Stadtwerke Wunstorf, bei Strom gegebenenfalls durch eine der Vertriebstöchter des Eon-Konzerns.
2. Was bedeutet für mich die Erstversorgung?
Sie können drei Monate in der Ersatzversorgung bleiben, danach rutschen Sie automatisch in die Grundversorgung. Wir empfehlen Ihnen aber, sich schnell für einen neuen Liefervertrag zu entscheiden. So spart ein Kunde mit etwa 25.000 kWh rund 50 Euro im Jahr, wenn er sich für meergas entscheidet und noch einmal 50 Euro wenn er dazu auch meerstrom wählt. Und hat alle Ansprechpartner persönlich vor Ort.
3. Was kostet mich die Ersatzversorgung?
Für die Ersatzversorgung mit Erdgas gelten ebenso wie für die Grundversorgung die „Allgemeine Preise für grundversorgte Kunden". Die gültigen Preisliste finden Sie hier unter „6. Grund- und Ersatzversorgung Erdgas". Die Konditionen bei Strom erfahren Sie bei Eon Avacon beziehungsweise Eon Westfalen-Weser.
Für die Ersatzversorgung mit Erdgas erhalten Sie eine Rechnung vom Vertrieb der Stadtwerke Wunstorf als Grundversorger. Sollten Sie auch bei Strom in der Ersatz- beziehungsweise Grundversorgung beliefert werden, erhalten Sie eine Rechnung von Eon.
5. Ich habe doch schon bezahlt! Muss ich die Ersatzversorgung bezahlen, auch wenn ich bei Teldafax bereits für das komplette Jahr im Voraus gezahlt habe?
Ja. Da Ihr bisheriger Lieferant seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, müssen die Grundversorger Ihre Belieferung sicherstellen - und haben natürlich einen Anspruch darauf, die gelieferte Energie von Ihnen bezahlt zu bekommen. Bezüglich Ihrer möglichen Ansprüche an Ihren bisherigen Lieferanten müssen Sie sich bitte direkt an Teldafax wenden.
6. Muss ich die ausstehenden Netzentgelte des Lieferanten zahlen?
Nein, die Zahlung der Netzentgelte muss durch den Vertragspartner, also Ihren bisherigen Lieferanten, erfolgen. Dies ist eine Frage, die das Vertragsverhältnis zwischen uns und Teldafax betrifft.
7. Was sollte ich jetzt am besten machen?
Grundsätzlich sollten Sie sich einen neuen Energielieferanten suchen. Natürlich beliefern die Stadtwerke Wunstorf Sie in Zukunft gerne mit meergas und meerstrom. Allerdings sind die rechtlichen Grundlagen teilweise komplex - je nach Ihrem aktuellen Vertragsverhältnis mit Teldafax können Sie sofort, demnächst oder erst nach Ablauf Ihrer Vertragslaufzeit wechseln. Denn teilweise besteht das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Teldafax weiter obwohl das Unternehmen Sie derzeit nicht beliefern kann (siehe Frage 9). Gerne beraten wir Sie individuell zum weiteren Vorgehen. Kommen Sie in unserem Kundencenter „An der Nonnenwiese 7" vorbei - am besten mit Ihren Vertragsunterlagen.
8. Wie lange dauert die Ersatzversorgung?
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der Grundversorger zu einer Ersatzversorgung von bis zu drei Monaten verpflichtet. Die Ersatzversorgung endet spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist. Sie endet vor Ablauf der drei Monate wenn Teldafax Ihre Belieferung mit Erdgas wieder aufnehmen kann oder wenn Sie nach einer Kündigung bei Teldafax einen neuen Liefervertrag abgeschlossen haben.
9. Was passiert nach den drei Monaten Ersatzversorgung?
Sofern Sie nicht vorher einen entsprechenden Neuvertrag abgeschlossen haben oder Teldafax Ihre Belieferung wieder aufnehmen konnte, werden Sie von den Stadtwerken Wunstorf im Rahmen der Grundversorgung weiter versorgt. Hier können Sie online zu meergas wechseln - und warum nicht auch gleich zu meerstrom?
10. Muss ich aktuell den Zählerstand notieren?
Den Zählerstand zu notieren ist für eigene Kontrollzwecke von Vorteil. Wir werden allerdings in den nächsten Tagen den aktuellen Zählerstand abfragen oder ablesen. Sofern wir keine Ablesemöglichkeit erhalten, schätzen wir Ihren Verbrauch aufgrund einer rechnerischen Abgrenzung.
11. Warum haben Sie den Netzzugang für Teldafax gesperrt?
Die Stadtwerke Wunstorf stellen als Gasnetzbetreiber ihre Anlagen und Netze allen Gaslieferanten diskriminierungsfrei zur Durchleitung zur Verfügung. Diese Lieferanten müssen dafür staatlich festgelegte Netznutzungsentgelte zahlen. Teldafax hat leider mehrfach fällige Netznutzungsentgelte nicht entrichtet und damit seine vertraglichen Pflichten in Maße verletzt. Daher war eine Sperrung des Netzzugangs nötig.
12. Wurde Teldafax umfassend informiert?
Die Stadtwerke Wunstorf haben alle gesetzlichen und vertraglichen Pflichten und Fristen eingehalten und Teldafax mehrfach informiert. Das Unternehmen hat weder mündlich noch schriftlich reagiert.
13. Weshalb wurde ich als Kunde nicht früher über die schlechte Zahlungsmoral meines Lieferanten informiert?
Die Zahlungen der Netzentgelte sind in dem Rahmenvertrag zwischen Ihrem Lieferanten und dem Netzbetreiber geregelt. Dem Netzbetreiber ist es grundsätzlich nicht gestattet, über die Zahlungsweise eines Lieferanten Informationen zu veröffentlichen. Dies wäre diskriminierendes Verhalten gegenüber anderen Lieferanten.
14. Wo erhalte ich zusätzliche Informationen über das weitere Vorgehen?
Neben den Informationen auf unserer Homepage können Sie uns natürlich auch anrufen oder eine Mail schreiben. Und im Kundencenter „An Der Nonnenwiese 7" beraten wir Sie auch gerne persönlich. Kommen Sie vorbei!