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Stromkunden profitieren vom Wegfall der EEG-Umlage

(vom 11.05.2022)

Senkung der EEG-Umlage ab dem 01.07.2022 auf 0 ct/kWh

Damit die Endverbraucher schnell von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden, entfällt die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits zum 01. Juli 2022 und damit ein halbes Jahr früher als im Koalitionsvertrag geplant.
 
Wir geben die Entlastung vollständig an unsere Stromkunden weiter. Ab dem 01. Juli 2022 verändert sich die Höhe Ihres Arbeitspreises, Ihr Grundpreis bleibt unverändert.
 
Das Wichtigste vorab: Sie als Kunde müssen nichts tun. Die Stadtwerke Wunstorf kümmern sich um alles.
 
Die Umstellung des Verbrauchspreises erfolgt automatisch. In Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung wird eine Verbrauchsabgrenzung zum 30. Juni 2022 vorgenommen. Dafür erfolgt eine rechnerische Ermittlung des Zählerstands durch unser Abrechnungssystem auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs. Alternativ können Sie uns auch eine Ablesung vom 30. Juni 2022 übermitteln. Am bequemsten ist dies online über unser Kundenportal möglich. Anpassungen Ihrer Abschläge können Sie dort ebenfalls vornehmen.
 
Die EEG-Umlage, mit der Stromverbraucher den Ausbau von erneuerbaren Energien finanziell mittragen, ist schon seit vielen Jahren ein Bestandteil der Stromkosten und beträgt seit Beginn des aktuellen Jahres 3,723 ct/kWh netto (4,43 ct/kWh brutto). Die EEG-Umlage ist eine von insgesamt sieben staatlichen Umlagen und Abgaben, die insgesamt mehr als 40 Prozent des Strompreises ausmachen.
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