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Flexstrom-Töchter melden Insolvenz an

(vom 22.04.2013)

Sowohl Löwenzahn Energie als auch Flexgas melden Insolvenz an. Stadtwerke Wunstorf übernehmen die Erdgas-Versorgung.

Stadtwerke Wunstorf übernehmen Kunden von Flexstrom-Töchtern

Energieversorgung nach Insolvenz des Discountanbieters gesichert

Nach der Teldafax-Insolvenz im Jahr 2011 ist ein weiterer Energieversorger, Flexstrom und seine Tochterfirmen, zahlungsunfähig. Die Stadtwerke Wunstorf versorgen die betroffenen Kunden aber weiter – niemand muss eine Unterbrechung seiner Energieversorgung fürchten. „In Wunstorf sind Kunden von Löwenzahn Energie und Flexgas betroffen“, sagt Vertriebsleiter Björn Sommerburg. Löwenzahn Energie teilte auf seiner Internetseite mit: „Nach eingehender Prüfung der finanziellen Lage und aller Optionen stellt die Löwenzahn Energie GmbH die Belieferung der Kunden mit Strom und Gas ein.“ Die Stadtwerke Wunstorf übernehmen in diesem Fall, in ihrer Rolle als Grund- und Ersatzversorger, die Gasversorgung der betroffenen Kunden.
Und auch Flexgas kämpft mit Problemen: Erst sah es so aus, als ob sich das Tochterunternehmen von Flexstrom vor der drohenden Insolvenz gerettet hätte. Ein Finanzinvestor aus der Schweiz, die AKO Capital, hatte Flexgas kurz vor der Insolvenz von Flexstrom gekauft. Die Flexgas GmbH sollte unter dem neuen Namen Fair-Trade-Gas am Markt bleiben. Eine Woche nach der Flexstrom-Insolvenz hat der Investor aber von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht.

Ansprechpartner vor Ort nutzen

„Hier zeigen sich wieder einmal die möglichen Schattenseiten von Billiggas- und -stromanbietern. Lassen Sie sich nicht von niedrigen Preisen täuschen und vorschnell zum Vertragsabschluss überreden. Vertrauen Sie Ihrem Energieversorger vor Ort und lassen Sie sich von den persönlichen Ansprechpartnern der Stadtwerke Wunstorf beraten“, rät Sommerburg. Stadtwerke-Mitarbeiter Klaudiusz Hetmanski steht bei Rückfragen, speziell von ehemaligen Kunden der beiden Flextrsom-Töchter unter der Rufnummer 05031 9540 -34 telefonisch zur Verfügung. „Die Kunden fragen sich vor allem, wie es nun weiter geht“, so Hetmanski.
Dabei müsse sich niemand von heute auf morgen entscheiden: Für den Fall der Insolvenz eines Energieanbieters hat der Gesetzgeber im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgesehen, dass die betroffenen Kunden ohne Gefahr einer Versorgungslücke in die Ersatzversorgung des jeweiligen Grundversorgers – in Wunstorf also der Stadtwerke Wunstorf – fallen. Innerhalb von drei Monaten können sich die Kunden einen neuen Versorger suchen oder bei den Stadtwerken Wunstorf bleiben.

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