Strompreisbremse:
Was ist die Strompreisbremse?
Privatkunden sowie kleine und mittelständische Unternehmen bekommen ein vergünstigtes Basiskontingent an Strom zur Verfügung gestellt. Der darüber liegende Verbrauch, wird nach dem regulären Strompreis ohne Vergünstigung abgerechnet. Auf dieser Idee fußt der Grundgedanke der Strompreisbremse.
Was bedeutet die Strompreisbremse konkret für Verbraucher?
Für Haushaltskunden liegt der gedeckelte Preis bei 40 Cent pro Kilowattstunde, inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Dies gilt für den Basisverbrauch von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs, wobei hier der Wert aus dem Vorjahr als Maßstab gilt. Liegt der Verbrauch oberhalb dieses Kontingents, wird oberhalb dieser Grenze der reguläre Strompreis abgerechnet.
Was haben die Netzentgelte damit zu tun?
Als Netzentgelte bezeichnet man den Preis für die Nutzung des Strom-Versorgungsnetzes. Sie sind Bestandteil des Strompreises. Die Netzentgelte werden an die Netzbetreiber gezahlt, sobald ein Nutzer durch das Versorgungsnetz Strom leitet. Die Netzentgelte werden im Jahr 2023 steigen. Um einer weiteren finanziellen Belastung für die Verbraucher entgegenzuwirken, soll die Strompreisbremse greifen und Entlastung schaffen.
Ab wann gilt die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse wird ab März 2023 in Kraft treten, gilt allerdings bereits rückwirkend ab Januar 2023.
Wie wird die Strompreisbremse finanziert?
Für die Finanzierung soll ein Teil der Zufallsgewinne (auch Extragewinne genannt) von Stromproduzenten abgeschöpft werden. Denn durch die Anhebung der Strompreise haben sich die Zufallsgewinne, also die Einnahmen einiger Energieerzeuger, erhöht. Diese Unternehmen sollen eine Abgabe zahlen, sobald sie eine festgelegte Obergrenze überschreiten. Davon betroffen sind Unternehmen, die ihren Strom aus günstigeren Quellen als Erdgas herstellen, wie zum Beispiel Solar- und Windenergie.
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