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Pressemitteilung vom 24. März 2010

(vom 24.03.2010)

Wunstorf von BGH-Urteil nicht betroffen
Ölpreisbindung ist nicht Bestandteil der Verträge

„Von dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs sind unsere Kunden nicht betroffen", berichtet Henning Radant. Der Geschäftsführer der Stadtwerke Wunstorf weiter: „Die Preisänderungsklauseln in unseren Verträgen entsprechen der aktuellen Rechtsprechung - wir achten sehr darauf, stets faire Vereinbarungen mit unseren Kunden zu treffen." Die Stadtwerke Wunstorf bieten derzeit unter der Marke meergas den Privatkunden Sonderverträge mit festen Preisen und einer definierten Laufzeit an sowie einen flexiblen Vertrag, bei dem die Preise je nach Einkaufskonditionen steigen oder fallen. Auch bei der so genannten Grundversorgung gilt diese Regelung. „Wir schlagen keinen Profit aus den Preisveränderungen bei der Beschaffung, sondern geben höhere oder niedrigere Preise eins zu eins an unsere Kunden weiter", erklärt Radant. Dabei lege das Unternehmen immer viel Wert auf Transparenz und habe den Kunden die gültigen Mechanismen häufig erklärt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) kippt mit seinem heutigen Grundsatzurteil die direkte Kopplung zwischen der Preisentwicklung von leichtem Heizöl (HEL) und den Privatkundenpreisen. Solche Klauseln verwendeten der Energieversorger Rheinenergie in Nordrhein-Westfalen und die Stadtwerke Dreieich, gegen die sich die Klagen richteten. Das Urteil entspricht aus Sicht der Stadtwerke Wunstorf der bisherigen Rechtsprechung des BGH.
Für Kunden, die Fragen zu ihren Verträgen haben, stehen die Mitarbeiter der Stadtwerke Wunstorf gerne zur Verfügung: im Kundencenter „An der Nonnenwiese 7" in Wunstorf, per E-Mail an info@stadtwerke-wunstorf.de oder telefonisch unter (05031) 95 40-0.

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