BEHG
Informationen zur bundesweiten Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zum 01.01.2021
Im Dezember 2019 wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung verabschiedet. Das Gesetz sieht ab dem Jahr 2021 die Einführung einer CO2-Bepreisung für Brennstoffe vor. Durch die Einführung von Zertifikaten wird der CO2-Ausstoß von Kraft- und Brennstoffen bepreist, dadurch soll eine Reduktion des CO2-Ausstoßes erreicht werden.
Der Preis für die Zertifikate ist in den Jahren 2021-2025 gesetzlich festgelegt und erhöht sich jährlich. Er beträgt zunächst 25 €/t CO2 entsprechend umgerechnet netto 0,455 ct/kWh Erdgas (brutto 0,54 ct/kWh).
Jahr | Zertifkatskosten in €/tCO2 | Kosten in ct/kWh Erdgas |
2021 | 25 | 0,455 |
2022 | 30 | 0,546 |
2023 | 35 | 0,637 |
2024 | 45 | 0,819 |
2025 | 55 | 1,001 |
Ab 2026 | Auktionierung (Preiskorridor 55 €/tCO² - 65 €/tCO²) |
Laut Gesetz gibt es ab dem Jahr 2026 keinen Festpreis für Emissionsrechte mehr. Der Preis soll sich dann in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne bewegen.
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Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/weniger-co2-emissionen-1790134