Innenstadtaufnahme mit Brunnen
Rufen Sie uns an!

(05031) 9540-0

Schreiben Sie uns eine E-Mail!

E-Mail schreiben

Jahresverbrauchsabrechnung, Soforthilfe und Energiepreisbremse

(vom 27.01.2023)

Ganz einfach und doch kompliziert
Kostenentlastungen für Strom und Gas kommen automatisch

Ganz einfach und doch kompliziert

Kostenentlastungen für Strom und Gas kommen automatisch

In diesen Tagen liegen bei den Kunden der Stadtwerke Wunstorf die Jahresverbrauchsabrechnungen für 2022 in der Post. Sie enthalten auch Berechnungen staatlicher Entlastungsmaßnahmen für Gas- und Wärmekunden. Für Kunden ist es ganz einfach; sie profitieren automatisch von der sogenannten Dezember-Soforthilfe und der gesenkten Umsatzsteuer auf Erdgas und Wärme.

Als Reaktion auf die rasant gestiegenen Energiekosten will die Bundesregierung die Menschen in Deutschland schnell und wirksam finanziell entlasten. Für Kunden der Stadtwerke Wunstorf verringert sich durch die beschlossenen Maßnahmen bereits der Rechnungsbetrag für das Jahr 2022. Außerdem werden die Preisdeckel bei Gas und Strom die Mehrbelastungen im laufenden Jahr verringern. „Wir sind froh, dass sich der Staat entschieden hat, die Energiekunden mit den hohen Preissteigerungen nicht alleine zu lassen. Aufgrund der kurzen Umsetzungsfristen arbeiten wir mit Hochdruck daran, die beschlossenen Maßnahmen mit unserer Abrechnungssoftware abzubilden“, sagt Stadtwerke-Geschäftsführer Henning Radant. Zugleich weist er darauf hin, dass sich der Staat für Berechnungswege entschieden hat, die für die Kunden schwer nachvollziehbar sind. Denn der Entlastungsbetrag basiert nicht auf tatsächlichen Zählerständen oder Verbrauchswerten, sondern auf Prognosewerten. „Den Webfehler hat die Politik gemacht und hat leider nicht auf die gesamte Branche gehört, die lieber über die tatsächlichen Verbräuche die Hilfspakete abgewickelt hätte“ beschwert sich Radant.

Dezember-Soforthilfe: Der Staat bezahlt einen Teil der Rechnung

Für Haushaltskunden sowie kleinere und mittlere Gewerbekunden, sogenannte SLP-Kunden (SLP – Standard-Last-Profil) – verringert sich die Gas- beziehungsweise Wärmerechnung durch die Dezember-Soforthilfe. Hierfür wird als Verbrauch ein Zwölftel der Jahresverbrauchsprognose aus September 2022 angenommen. Dieser theoretische Verbrauchswert wird mit dem Arbeitspreis multipliziert, der im Dezember 2022 gültig war.

Um die Menschen schnell zu entlasten, gab der Gesetzgeber vor, dass im Dezember 2022 die monatliche Abschlagszahlung von den Kunden nicht zu zahlen ist und die konkrete Berechnung der Dezember-Soforthilfe mit der Jahresverbrauchsrechnung erfolgt. Die Stadtwerke Wunstorf haben daher die im Dezember fälligen Abschläge für Gas- und Wärme grundsätzlich nicht eingezogen. In der nun versendeten Jahresverbrauchsabrechnung wurden alle geleisteten Abschlagszahlungen und die Entlastungsmaßnahmen miteinander verrechnet. Zuviel bezahlte Beträge werden mit der Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben. „Wir weisen auf unserer Rechnung die Höhe der Dezember-Soforthilfe aus – so kann jeder Kunde sehen, was diese Entlastungsmaßnahme für ihn gebracht hat“, hebt der Stadtwerke-Chef hervor.

Preisbremse für Strom und Gas sorgt für niedrigere Kosten im laufenden Jahr

Bei den Preisbremsen deckelt der Staat die Abrechnungspreise für 80 Prozent des prognostizierten jährlichen Strom- beziehungsweise Gasverbrauchs. Auch hierbei ist die Jahresverbrauchsprognose maßgeblich. Der Preisdeckel für Strom liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde; für Gas liegt er bei 12 Cent pro Kilowattstunde. Die darüberhinausgehenden tatsächlichen Verbräuche werden entsprechend der vereinbarten Preise berechnet. Die Preisdeckel werden zum 1. März 2023 eingeführt und gelten rückwirkend zum 1. Januar 2023. In den mit der Jahresverbrauchsabrechnung versendeten Abschlagsbeträgen für 2023 konnten die Preisbremsen aufgrund der kurzen Zeitschiene nicht berücksichtigt werden. „Unsere Kunden bekommen die neuen Abschlagsbeträge separat per Post mitgeteilt“, sagt Radant. Kunden, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen nichts machen: Die Stadtwerke Wunstorf passen die Abschläge automatisch an. Wer selbst überweist, oder einen Dauerauftrag bei der Hausbank eingerichtet hat, muss die neuen Werte beachten.

7 Prozent Umsatzsteuer für Gas

Neben der Dezember-Soforthilfe und den Preisdeckeln für Gas und Strom profitieren Kunden auch von der gesenkten Umsatzsteuer auf Gas. Diese beträgt seit dem 1. Oktober 2022 nur noch 7 Prozent statt den üblichen 19 Prozent. Die verminderte Umsatzsteuer soll bis zum 31. März 2024 gelten. Auch diese Entlastung für Kunden rechnen die Stadtwerke Wunstorf automatisch ein.

 Erhöhtes Beratungsaufkommen bei den Stadtwerken

Nach Rechnungsversand steigt erfahrungsgemäß das Anrufaufkommen und der Beratungsaufwand im Kundenservice und es kommt schnell zu Wartezeiten, berichtet Heike Kröger, Teamleiterin für Kundenservice und Vertrieb. Um diese zu vermeiden, verweist sie auf die Kontaktaufnahme per E-Mail an info@stadtwerke-wunstorf.de oder über das Online-Kundenportal. Das Serviceteam setzt alles daran, die Anfragen zeitnah zu beantworten. Wer schneller Antworten sucht, findet umfangreiche Informationen, die permanent aktualisiert werden, auf der Webseite der Stadtwerke www.stadtwerke-wunstorf.de.

Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers  verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

zurück