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Preisbremsen Gas, Strom und Wärme

(vom 28.02.2023)

Wichtige Informationen

Information zur Umsetzung der Preisbremsen Strom, Gas und Wärme

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

der Versendungsauftrag der individuellen Kunden-Mitteilungen, die den jeweiligen Entlastungsbetrag für die Preisbremsen und alle Pflichtinformationen enthalten sowie der aktualisierten Abschlagspläne ist an unseren Versanddienstleister übergeben worden. Die Entlastungsbeträge für die Monate Januar, Februar und März werden Ihnen, gemeinsam mit der Entlastung für April,mit dem April-Abschlag verrechnet.

Wichtig: Jede Kundin und jeder Kunde wird die ihr bzw. ihm zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten. Sie müssen nicht aktiv werden.

Die Umsetzung der Energiepreisbremsengesetze ist eine Mammutaufgabe, die sehr komplex und für uns sowie unseren IT-Dienstleister entsprechend herausfordernd ist. Es müssen eine Vielzahl von Sonderfällen und die unterschiedlichen Regelungen für Strom und Gas abgebildet sowie eine eigens für diesen Zweck entwickelte IT-Lösung implementiert werden. Hier zeigt sich: Die zwei Monate für die Umsetzung der Entlastungen waren sehr knapp bemessen. Darauf haben die Verbände und Energieversorger immer wieder hingewiesen. Trotzdem ist es unser Anspruch, die Preisbremsen rechtssicher, verlässlich und schnellstmöglich für unsere Kundinnen und Kunden umzusetzen.  

Uns erreichen seit einigen Monaten sehr viele Kundenanfragen und wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung, kommen aber vor dem Hintergrund der Preisbremsenumsetzung zunehmend personell an die Grenze des Machbaren.

Unser Appell: Bitte warten Sie ab. Sie erhalten zeitnah individuelle Informationen zu Ihrer persönlichen Entlastung.

Weitere Hinweise zur Abwicklung der Preisbremsen finden Sie auf unserer Internetseite.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Ihr Stadtwerke-Team

 

 

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