Netzbetreiber Gas
Gasverteilnetzbetreiber
Die Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG gewährt jedermann den Zugang zu ihrem Gasverteilnetz im Stadtgebiet von Wunstorf auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005. Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie die Bedingungen und die Preise für den Netzzugang für das Gasnetz, gemäß der Netzzugangsverordnung Gas (GasNZV) sowie der Netzentgeltverordnung Gas (GasNEV), zusammengestellt.
In diesem Bereich finden Sie auch alle für die Nutzung des Erdgasversorgungsnetzes der Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG relevanten Angaben. Dabei werden die Anforderungen des am 13. Juli 2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetzes sowie der jeweils am 29. Juli 2005 in Kraft getretenen Gasnetzentgeltverordnung und Gasnetzzugangsverordnung berücksichtigt.
Netzgebietgröße
Netzgebietgröße:
Die Karte gibt Ihnen einen Überblick über das Erdgasnetzgebiet der Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG
Verträge und Verfahren
Bedingungen für den Netzzugang:
Folgende Verträge bilden die Grundlage für den Netzzugang und die Nutzung des Erdgasversorgungsnetzes der Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG.
Netzanschlussvertrag
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussnehmer und der Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG abgeschlossen. Dieser Vertrag regelt den unmittelbaren Netzanschluss einer Kundenanlage an das Erdgasversorgungsnetz der Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG.
Transportvertrag
Auf Grundlage des Transportvertrages zwischen dem Transportkunden und der Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG erfolgt der Zugang zum Verteilnetz. Im Transportvertrag werden u.a. die Ein- und Ausspeisepunkte bestimmt und die Rechte und Pflichten einer Netznutzung geregelt.
Berechnung des Netzzugangsentgeltes
Das Netzzugangsentgelt bezieht sich auf einen Zeitraum von einem Jahr und setzt sich zusammen aus dem Durchleitungsentgelt und dem Entgelt für Systemdienstleistungen. Die Konzessionsabgabe und die gesetzliche Umsatzsteuer sind noch nicht enthalten, sie sind entsprechend der gesetzlichen Höhe zu entrichten.
Berechnungsgundlage für das Netzzugangsentgelt ist die bestellte Jahresarbeit in kWh/a und die bestellte Transportkapazität in kWh/h.
Zahlungsbedingungen
Die Abrechnungszyklen für das Netzzugangsentgelt werden individuell im Netzzugangsvertrag geregelt. Der Transportkunde wird periodische Abschlagszahlungen leisten. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach der Höhe des Netzzugangsentgeltes und wird im Netzzugangsvertrag vereinbart.
Pflichten des Transportkunden
Der Transportkunde wird auf eigene Kosten sicherstellen, dass den stündlich ausgespeisten Mengen wärmeäquivalent und zeitgleich entsprechende Einspeisemengen gegenüberstehen.
Der Transportkunde wird verpflichtet sein, an den Einspeisestellen systemkompatibles Gas für den Transport anzustellen, das die in der Anlage "Kompatibilität" der Verbändevereinbarung festgelegten Anforderungen erfüllt. Des weiteren wird der Transportkunde nach Maßgabe der Anforderungen der Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG sicherstellen, dass durch das eingespeiste Gas keine bestehenden anderweitigen vertraglichen Verpflichtungen bei anderen Erdgaskunden verletzt werden.
Der Transportkunde wird dafür sorgen, dass ein ständig erreichbarer Ansprechpartner benannt wird, der über die erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen verfügt.
Der Transportkunde wird die finanziellen Verpflichtungen übernehmen, die sich im Zusammenhang mit dem Netzzugang z.B. durch Planung, Bau und Betrieb neuer Übernahmestationen oder Leitungen, durch Änderungsmaßnahmen an bestehenden Übernahmestationen oder Leitungen, durch Installation und Wartung neuer Messgeräte o.ä. ergeben.
Weitere Pflichten können vertraglich vereinbart werden.
Weitere Bedingungen
Die Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG stellt Transportkunden ihr Endverteilungsnetz für Erdgas zu folgenden Bedingungen zur Verfügung:
- Der Transportkunde ist eine juristische Person.
- Der Transportkunde beliefert die Abnahmestelle eines Netzendkunden im Netzgebiet Wunstorf.
- Die Abnahmestelle > 1.500.000 kWh verfügt über eine Messeinrichtung, bestehend aus Zähler, Umwerter, Tarif-/Registriergerät mit Fernauslesung und einer Online-Übertragungseinrichtung.
- Zusätzlich besteht ein gültiger Netzkunden- und Netzanschlussvertrag für den Ausspeisepunkt
Die Kooperationsvereinbarung gemäß §20 Abs. 1b Änderungsfassung vom 25.04.2007 können Sie unter folgendem Link einsehen:
Musterverträge:
Folgende Musterverträge können Sie im PDF-Format herunterladen:
Lieferantenrahmenvertrag für Ausspeisungen aus dem örtlichen Verteilnetz
Lieferantenrahmenvertrag nach KoV 10
LRV Anlage 1. Preisblätter für den Netzzugang
LRV Anlage 2. Kontaktdatenblatt Transportkunde Netzbetreiber
LRV Anlage 3. EDI Vereinbarung
LRV Anlage 4. EGB zum LRV Gas nach KoV 10 - SW Wunstorf
LRV Anlage 5. Standardlastprofilverfahren
LRV Anlage 6. §18_NDAV
LRV Anlage 7. Begriffsbestimmungen
LRV Anlage 8.1. Mustersperrauftrag zum LRV Gas nach KoV 10
LRV Anlage 8.2. (Antwort auf Sperrauftrag) zum LRV Gas nach KoV 10
LRV Anlage 8.3. (Auftrag Entsperrung) zum LRV Gas nach KoV 10
LRV Anlage 8.4. (Rückmeldung Entsperrung) zum LRV Gas nach KoV 10
Lieferantenrahmenvertrag nach KoV 13
Anlage 1 Preisblätter für den Netzzugang
Anlage 2 Kontaktdatenblatt
Anlage 3 Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen
Anlage 5 Standardlastprofilverfahren
Anlage 6 §18_NDAV
Anlage 7 Begriffsbestimmungen
Standard Lastprofil Parameter:
Verfahrensspezifische SLP Parameter gültig bis 31.03.2021Verfahrensspezifische SLP Parameter gültig ab 01.04.2021
Verfahrensspezifische SLP Parameter gültig ab 01.10.2021
Verfahrensspezifische SLP Parameter gültig ab 01.10.2022
Standard Lastprofil Modellkorrekturfaktor:
SLP Korrekturfaktor 2024SLP Korrekturfaktor 2023
SLP Korrekturfaktor 2022
Services:
Die Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co.KG bietet dem Netzkunden folgende Dienstleistungen:
- Betrieb und Instandhaltung des Verteilnetzes
- Überwachung und Steuerung des Gasflusses innerhalb der Netze
- Odorierung des Erdgases.
Brennwerte
Brennwerte 2024:
Abrechnungsbrennwerte RLMAbrechnungsbrennwerte SLP
Bilanzierungsbrennwerte
Brennwerte 2023:
Abrechnungsbrennwerte RLMAbrechnungsbrennwerte SLP
Bilanzierungsbrennwerte
Brennwerte 2022:
Abrechnungsbrennwerte RLMAbrechnungsbrennwerte SLP
Bilanzierungsbrennwerte
Brennwerte 2021:
Abrechnungsbrennwerte RLMAbrechnungsbrennwerte SLP
Bilanzierungsbrennwerte
Brennwerte 2020:
Abrechnungsbrennwerte RLMAbrechnungsbrennwerte SLP
Bilanzierungsbrennwerte
Brennwerte 2019:
Abrechnungsbrennwerte RLMAbrechnungsbrennwerte SLP
Bilanzierungsbrennwerte
Brennwerte 2018:
Abrechnungsbrennwerte RLMAbrechnungsbrennwerte SLP
Bilanzierungsbrennwerte
Brennwerte 2017:
Abrechnungsbrennwerte RLMAbrechnungsbrennwerte SLP
Bilanzierungsbrennwerte
Brennwerte 2016:
Abrechnungsbrennwerte RLMAbrechnungsbrennwerte SLP
Bilanzierungsbrennwerte
Entgelte Netzzugang
Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Gas:
Netznutzungsentgelte Gas
Die Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG hat ihre Netzentgelte gemäß § 17 der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zum 1. Januar 2024 kalkuliert.
Im Folgenden finden Sie die ab 1. Januar 2024 gültigen Entgelte für alle Netznutzer, die das Netz der Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG nutzen.
Anwendungsbeispiele finden Sie hier:
Historie der Netzentgelte:
Preisblatt 01.01.2022
Preisblatt 01.01.2021
Preisblatt 01.01.2020
Preisblatt 01.01.2019
Preisblatt 01.01.2018
Preisblatt 01.01.2017
Preisblatt 01.01.2016
Preisblatt 01.01.2015
Preisblatt 01.01.2014
Preisblatt 01.01.2013
Preisblatt 01.01.2012
Preisblatt 01.01.2011
Preisblatt 01.01.2010
Preisblatt 01.01.2009
Preisblatt 01.06.2008
Preisblatt 01.01.2008
Netzbeschreibung
Länge des Hochdrucknetzes:
Länge des Gasleitungsnetzes:
Ausspeisepunkte:
Netzstrukturdaten
Entnommene Jahresarbeit 2023:
Jahreshöchstlast 2023:
Instandhaltung
Instandhaltungsarbeiten:
Für 2023 sind in folgenden Straßen Instandhaltungen geplant:
- Bahnhofsstr.
- Hannoversche Str. / Luther Weg.
Die Bauarbeiten werden ab Juni 2023 beginnen.
Kapazitätsrelevante Änderungen:
Kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten sind derzeit nicht vorgesehen.
Grund- und Ersatzversorgung
Grundversorgung nach ENWG:
Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung haben nach § 36 Abs. 2 EnWG zum 01. Juli 2021 festgestellt, welches Energieversorgungsunternehmen im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Erdgas beliefert. Diese Feststellung ist bis zum 30. September 2021 im Internet zu veröffentlichen.
Die Analyse des Datenbestandes hat ergeben, dass im Bereich der Erdgasversorgung im Netzgebiet der Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG zum Stichtag die meisten Haushaltskunden von den Stadtwerken Wunstorf GmbH & Co. KG versorgt werden.
Damit ist festgestellt, dass der Grundversorger für Erdgas in Niederdruck in dem Netzgebiet der Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG bis zum 31. Dezember 2024 die Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG ist.
Bedingungen Grundversorgung:
Bekanntgabe gemäß § 36 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 07. Juli 2005 (BGBI. I, S. 1970).
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten.
Hiermit geben wir bekannt, dass gemäß § 118 Abs. 3 EnWG die Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG und Ersatzversorger im Sinne von § 38 Abs. 1 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas im Netzgebiet Wunstorf ist.
Preise für Grund- und Ersatzversorgung:
Die allgemeinen Preise der Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung nach § 36 Abs. 1 EnWG entsprechen den bekanntgegebenen allgemeinen Tarifen der Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas.
Diese allgemeinen Tarife können Sie hier einsehen.
ab 01.01.2023 | Euro netto |
Euro brutto |
Cent netto |
Cent brutto |
---|---|---|---|---|
Grundversorgung bei einem Verbrauch bis 2.000 kWh/Jahr | ||||
Arbeitspreis je kWh
darin enthaltene Konzessionsabgabe 0,61 Cent/kWh darin enthaltene Erdgassteuer 0,55 Cent/kWh darin enthalten CO²-Abgabe gem. BEHG 0,635 Cent/kWh
darin enthalten Gasspeicherumlage 0,145 Cent/kWh
Saldo der o.g. Kostenbelastung 1,940 Cent/kWh
|
15,17 |
16,23 |
||
Verrechnungspreis pro Abrechnung | 30,00 | 32,10 | ||
Grundversorgung bei einem Verbrauch ab 2.001 kWh/Jahr | ||||
Arbeitspreis je kWh darin enthaltene Konzessionsabgabe 0,27 Cent/kWh darin enthaltene Erdgassteuer 0,55 Cent/kWh darin enthalten CO²-Abgabe gem. BEHG 0,635 Cent/kWh darin enthalten Gasspeicherumlage 0,145 Cent/kWh Saldo der o.g. Kostenbelastung 1,60 Cent/kWh |
12,72 |
13,61 |
||
Grundpreis in €/Jahr | 126,00 | 134,82 |
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.
Ansprechpartner Grund- und Ersatzversorgung:
Kontakt
Ansprechpartner:
Netznutzung, Vertragsfragen etc.
Name: Rudloff
Vorname: Tim
Telefon: (05031) 9540-98
Telefax: (05031) 9540-1098
E-Mail: rudloff@stadtwerke-wunstorf.de
Erdgasnetz
Name: Stemme
Vorname: Florian
Straße: An der Nonnenwiese 7
PLZ / Ort: 31515 Wunstorf
Telefon: (05031) 9540-48
Telefax: (05031) 149-88
E-Mail: stemme@stadtwerke-wunstorf.de
GeLi Gas
Abweichender Datenaustausch:
Die Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG macht als Netzbetreiber im Verhältnis zu ihrem verbundenen Vertrieb von der Option nach Ziff. 4 des Tenors der Festlegung der BNetzA vom 20.08.2007 (Az.: BK7-06-067) Gebrauch und versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen diskriminierungsfrei im Sinne dieser Regelung zur Verfügung gestellt werden.
Seit 2010 machen die Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG keinen Gebrauch mehr von der Option nach Ziff. 4 des Tenors der Festlegung der BNetzA vom 20.08.2007 (Az.: BK7-06-067)
Messstellen
Messrahmen- und Messstellenrahmenvertrag:
Voraussetzung für die Durchführung des Messstellenbetriebes bzw. der Messdienstleistung ist die Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis des Netzbetreibers. Dazu bieten wir Ihnen eine Vereinbarung zur Aufnahme ins Messstellenbetreiber-/ Messdienstleisterverzeichnis (pdf 47 KB) zum Abschluss an. Bei dem Abschluss dieser Vereinbarung handelt es sich um ein Präqualifikationsverfahren, mit dem geprüft wird, ob ein Bewerber die Voraussetzungen mitbringt, um einen einwandfreien und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Messstellenbetrieb, zu dem auch die Messung und Übermittlung der Daten an die berechtigten Marktteilnehmer gehört, zu gewährleisten (EnWG § 21b Abs. 2 Sätze 1 bis 3). Das "Doing" des Messstellenbetriebes und der Messdienstleistung wird mit dem gemäß Veröffentlichung der Bundesnetzagentur wortgleich abzuschließenden "Messstellenbetriebs-Rahmenvertrag" vereinbart, wobei der Messrahmenvertrag über die Messdienstleistung regelmäßig Anlage zum Messstellenbetriebs-Rahmenvertrag ist. In den Fällen nach § 21 b Abs. 3 EnWG kann auch die Messdienstleistung allein über den Messrahmenvertrag (MDL-RV) vereinbart werden.
Die entsprechenden Verträge finden Sie hier:
Vertragsunterlagen:
Vertrag über die Eintragung und Messtellenbetreiber- und MessdienstleisterverzeichnisMessrahmenvertrag
Messtellenrahmenvertrag
Technische Richtlinie - Messung durch Dritte
Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Erdgasnetz
Kontaktdatenblatt nach § 13